Meldungen aus Absurdistan
Hin und wieder lese sogar ich das Amtsblatt meiner Heimatstadt und gestern habe ich mich mal in die ausführliche Verordnung zum Vollzug des Tierseuchengesetzes vertieft.
Drei klein bedruckte Seiten A4 befassen sich mit der praktischen Umsetzung des Schutzes vor der Geflügelpest (aha! Jetzt heißt das Kind wieder so wie früher, keine Vogelgrippe mehr) – siehe auch hier.
- Wer Geflügel in Freilandhaltung hält, hat dies dem Landkreis anzuzeigen.
- Die Tiere sind monatlich virologisch auf Influenza-A-Virus der Subtypen H5 und H7 zu untersuchen. Und zwar an Proben von jeweils 60 Tieren je Bestand mittels Rachentupfer oder Kloakentupfer. Genannt wird auch gleich die Adresse der Untersuchungsstelle.
- Cool finde ich ja noch, dass die Halter von Enten und Gänsen eine bestimmte Stückzahl von sogenannten Sentinel-Tieren zu halten haben, wollen sie diese Laboruntersuchungen sparen.
- Klartext: Es werden Hühner als “Zeigertiere” gehalten, weil die leichter als Enten und Gänse erkranken.
- Toll ist die Aufstellung der Tabelle: Anzahl der gehaltenen Gänse und Enten und dazu die Anzahl des “sonstigen zu haltenden Geflügels”. Bei weniger als 10 Enten/Gänsen: mindestens 1, höchstens jedoch dieselbe Anzahl wie gehaltene Enten und Gänse. Aha. Ich darf also keinesfalls ein Huhn mehr halten *zwinker*. Das geht dann natürlich rauf bis zu 30 bis 70 Hühner bei mehr als tausend Enten/Gänsen.
- Sollte bei Laboruntersuchungen tatsächlich ein Influenza-Virus gefunden werden, dann hat der Halter das unverzüglich dem Landratsamt mitzuteilen.
- Der Geflügelhalter hat ein Bestandsregister zu führen und je Werktag die Anzahl der verendeten Tiere einzutragen (drei Jahre Aufbewahrungspflicht).
- Dann folgen Anweisungen zur Desinfektion, Anweisungen zum Schlachten und In-Verkehr-bringen (7 Tage vorher muss das Geflügel in geschlossene Ställe).
- Das Landratsamt darf kürzere als monatliche Untersuchungsabstände anordnen! Aha.
Und jetzt kommts: Die Laborkosten für die Durchführung der virologischen Untersuchungen sind vom Tierhalter zu tragen. Serologische Kosten zahlt der Freistaat. Immerhin. Weitere Kosten, insbesondere Tierarztkosten für die Entnahme von Proben hat der Tierhalter zu tragen.
So. Mir schwillt an dieser Stelle echt der Hals. Da wird ein Bürokratismus aufgebaut, der meiner Meinung nach nur zwei Ziele hat: Die konsequente Vernichtung der kleinbäuerlichen Geflügelhaltung und der Freilandhaltung und zum Zweiten die Ankurbelung der Geschäfte mit den Laboruntersuchungen, für die ganz sicher teure Chemikalien nötig sind. Ich könnte mir denken, dass die Hersteller von Tamiflu sicher auch Diagnoseverfahren und die dazu erforderlichen Testsubstanzen entwickelt haben. Ein riesen Geschäft!
Und welcher kleine Geflügelhalter wird sich angesichts der Marktpreise diesen Aufwand leisten können?
Willkommen in der Welt der industriell hergestellten Hähnchen.
Meine Konsequenz: Ich suche mir einen Bio-Geflügelbauern. Hier in der Gegend.
Der ganze Text geht natürlich noch weiter: Fütterungsstellen, Tränkung (oder eben nicht Tränkung) mit Oberflächenwasser (könnte ja ein Vogel reinscheissen), Androhung der Strafen bei Zuwiderhandlung: immerhin bis zu stolzen 25.000 Euro. Aufzählung der bisher aufgefundenen und verendeten Fälle, Einstufung unseres Landkreises als “Nicht-Risko-Gebiet”, weil bisher kein positiver Vogel getestet wurde… warum dann der ganze Sch…? Die Menschheit ist manchmal schon ziemlich balla-balla. ach, ich spar mir den Rest. Schönen Tag noch, Euch allen!
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